Umsatzsteuer-Voranmeldung: Fristen, ELSTER & Kennziffern
19.7.2026 · 6 Min. Lesezeit
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) meldet dem Finanzamt regelmäßig, wie viel Umsatzsteuer du eingenommen und wie viel Vorsteuer du gezahlt hast. Wer die Systematik einmal verstanden hat, erledigt sie in Minuten.
Wer muss eine Voranmeldung abgeben?
Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind befreit. Der Abgaberhythmus richtet sich nach der Steuerlast des Vorjahres: monatlich, vierteljährlich oder in Ausnahmefällen jährlich.
Fristen und Dauerfristverlängerung
Die UStVA ist bis zum 10. Tag nach Ende des Voranmeldungszeitraums fällig. Mit einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Frist um einen Monat - bei monatlicher Abgabe gegen eine Sondervorauszahlung.
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In der ELSTER-Maske begegnen dir vor allem diese Felder:
- ✓Kennziffer 81: Umsätze zum Regelsteuersatz (19 %)
- ✓Kennziffer 86: Umsätze zum ermäßigten Satz (7 %)
- ✓Kennziffer 66: abziehbare Vorsteuerbeträge
- ✓Kennziffer 83: die verbleibende Zahllast oder ein Erstattungsanspruch
Häufige Fragen
Wie gebe ich die Voranmeldung ab?
Ausschließlich elektronisch über ELSTER (Mein ELSTER oder eine Schnittstelle).
Was ist die Zahllast?
Die Differenz aus vereinnahmter Umsatzsteuer und gezahlter Vorsteuer. Ist sie negativ, erstattet das Finanzamt.
Was passiert bei verspäteter Abgabe?
Es drohen ein Verspätungszuschlag und Säumniszuschläge. Die Dauerfristverlängerung schafft dauerhaft Luft.
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